Die SFG vertritt die Stockwerkeigentümergemeinschaft nach aussen, vollzieht alle Handlungen nach den Vorschriften des  Gesetzes und des Reglement sowie unter Beachtung der Beschlüsse der Eigentümerversammlungen.
 
- Betreuung von Stockwerkeigentumsmandaten
 - Abwickeln der administrativen und technischen Bewirtschaftung sowie des Rechnungswesens
 - Vertretung der Stockwerkeigentümergemeinschaft
 

